Die Kostenübernahme für Therapien ist bei allen Krankenkassen angesichts einer Kassenzulassung in Sottrum im Landkreis Verden möglich. Als niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin kann ich mit allen Kassen über die Versichertenkarte bei entsprechender Indikation abrechnen.
Bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten kommt es auf den jeweiligen Tarif an, zu dem Sie sich versichert haben. Manche Tarife enthalten eine Höchstanzahl von Therapiesitzungen pro Jahr, andere sehen einen gewissen Eigenanteil vor. Empfehlenswert ist es vor Beginn der Behandlung sich über Ihre Versicherungskonditionen bei Ihrer Versicherung zu erkundigen und sich alle seitens der Versicherung benötigten Unterlagen postalisch zusenden zu lassen. Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt über eine Individualvereinbarung (basierend auf GOP/GOÄ).
In der Regel erstattet eine private Krankenversicherung die Kosten für eine Psychotherapie. Der von Ihnen gewählte Krankenversicherungstarif ist entscheidend für den Erstattungsumfang von psychotherapeutischen Leistungen, d.h. in welchem konkreten Stundenumfang die Kosten getragen werden.
Ebenso variieren die Formalitäten, die vor Beginn einer Psychotherapie zu beachten sind. Manche Privatversicherungen wünschen einen schriftlichen Antrag des Therapeuten für die Leistungszusage, anderen genügt die Inrechnungstellung der Leistungen durch den Therapeuten.
All diese Informationen werden am besten vorab bei einem Telefonat mit der eigenen Versicherung abgeklärt.
Die Abrechnung einer Einzelsitzung Verhaltenstherapie erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im 2,3-fachen Regelsteigerungssatz, der von privaten Kassen und Beihilfestellen anerkannt wird.
Aktuell betragen die Kosten für eine verhaltenstherapeutische Einzelsitzung à 50 Minuten gemäß diesen Vorgaben 100,55 €.
Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen sehen in der Regel vor, dass der Psychotherapeut einen ausführlichen Antrag auf Leistungszusage stellt. Dann werden zumeist die entstehenden Kosten übernommen. Auch hier gilt dieses im Einzelnen telefonisch zu erfragen.
Hinweis: Bei Beamten übernimmt der Dienstherr durch die Beihilfe einen Teil der Psychotherapie-Kosten. In der Regel sind es bis zu 50 Prozent je nach Bundesland und je nach privat versichertem prozentualen Anteil (z. B. 30 oder 50 Prozent). Den Antrag müssen Beamte im Voraus stellen. Die meisten Beihilfetarife sehen zudem eine Begrenzung der Sitzungsanzahl vor.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Eine psychotherapeutische Behandlung ist per Selbstzahlung möglich. Die Gebühren für SelbstzahlerInnen orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt pro 50-minütige Sitzung 100,55 €.
Nachfolgend finden Sie eine Kurzübersicht der Leistungen und Honorare für Psychotherapie. Für
alle unseren Leistungen an Privatversicherte Patient*innen stellt die Gebührenordnung (GOP) die Abrechnungsgrundlage dar.
Leistung GOP-Ziffer Faktor Betrag in €
Psychotherapie,
Einzelgespräch, 50 min 870 2,3/3,5 100,55/153,03
Erhebung d. biographischen Anamnese 860 2,3 123,34
Diagnostik und Auswertung von Fragebögen 857 1,8 12,17
Therapieantrag für die Krankenkasse 85 2,3 67,03
und Beihilfestelle
Ausfallhonorar (bei Terminabsage nicht rechtzeitig, d.h. mind. 48 h vor Termin) 80,-
Keine GOP-Ziffer, nicht erstattungsfähig.
Bitte beachten Sie
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